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Die Grundsteuerreform 2022

Was ändert sich?

Die Grundsteuer, die auf Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung zu zahlen ist, basiert derzeit noch auf historischen Einheitswerten aus den Jahren 1964 und 1935.

Da die tatsächlichen Wertentwicklungen dadurch nicht angemessen abgebildet werden, hat das Bundesverfassungsgericht diese Berechnung mit Urteil vom 10. April 2018 für verfassungswidrig erklärt.

Folglich müssen Grundstücke und Immobilien ab 2022 neu bewertet werden. Die neu berechnete Grundsteuer fällt dann erstmals ab dem 1.1.2025 an. Im Folgenden soll eine Neubewertung der Grundstücke alle sieben Jahre stattfinden.

Verfahren zur Wertermittlung

Das bisherige Verfahren zur Ermittlung der Grundsteuer wird auf Bundesebene grundsätzlich beibehalten. Dabei werden die Werte für den Grundbesitz mit einer Grundsteuermesszahl multipliziert, so dass ein Steuermessbetrag entsteht, auf den die zuständige Gemeinde ihren Hebesatz anwenden kann.

Neben dem vom Bund vorgegebenen Berechnungsmodell dürfen die einzelnen Bundesländer auch eigene, abweichende Modelle entwickeln. In Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen ist dies beispielsweise der Fall.

Welche Daten werden benötigt?

Für jedes Grundstück werden für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts insbesondere diese Angaben benötigt:

  • Lage des Grundstücks bzw. des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft
  • Grundbuchdaten (z.B. Adresse, Eigentümer, Flurnummer, Grundstücksfläche)
  • Art der Immobilie (Ein- oder Zweifamilienhaus, Mietshaus, Eigentumswohnung)
  • Art der Nutzung (Wohnen oder gewerbliche Nutzung)
  • Bodenrichtwert
  • Baujahr
  • Aktenzeichen des Einheitswertes
  • Wohnfläche
  • Weitere in Abhängigkeit von Gebäudeart und anzuwendendem Verfahren

Sie finden diese entsprechenden Daten zum Beispiel im Kaufvertrag, in der Flurkarte, im Grundbuchblatt, im Einheitswertbescheid, im Grundsteuerbescheid oder in der Teilungserklärung.

Sollten die erforderlichen grundstücksbezogenen Daten nicht (mehr) auffindbar sein, kann eine Flurkarte beim Vermessungsamt und ein Grundbuchauszug beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden.

Dies können Sie auch alles über unsere Softwarelösung bequem von Zuhause aus anfordern.

Umsetzung bei der Capitalia

Was wir für Sie tun

  • Unterstützung bei der Zusammenstellung der benötigten Daten
  • Erstellung der Feststellungserklärung des Grundsteuerwerts mit Ihnen über die DATEV eG
  • Elektronische Einreichung der Steuererklärungen über ELSTER sowie Prüfung der Bescheide
  • Laufende Information und Beantwortung aller Fragen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform
  • Eine schnelle, fristgerechte und kostengünstige Erledigung

Was Sie tun müssen

  • Uns einen Auftrag sowie eine Vollmacht erteilen
  • Uns allgemeine Angaben zum Grundstück übermitteln

Da das Finanzamt eine rein elektronische Übermittlung vorschreibt, werden wir die Erstellung mit Ihnen über eine moderne und interaktive Anwendung durchführen.

So behalten Sie jederzeit den Überblick und sparen unnötige Papierwege.

Ab sofort

Einreichung der Unterlagen bei der Capitalia Steuerberatungsgesellschaft.

 

1. Juli 2022

Beginn der Erklärungspflicht & erster Zeitpunkt, ab dem die Erklärungen elektronisch bei der Finanzverwaltung eingereicht werden können.

 

31. Oktober 2022

Fristende für die Einreichung der Feststellungserklärungen.

 

2023

Erklärungsbearbeitung durch die Finanzverwaltung

 

2024

Anpassung der Grundsteuer-Hebesätze durch die Kommunen.

 

2025

Erhebung der Grundsteuer auf Basis der neuen Grundsteuerwerte.

 

Jetzt Kontakt aufnehmen

Sie können mit diesem Formular jederzeit mit uns in Kontakt treten und uns Ihre Fragen stellen.
Wir werden Ihre Anfrage schnellstmöglich beantworten.
Ihre Nachricht wird mit diesem Formular an die E-Mail: capitalia@i-like-no-spam.capitalia-steuerberatung.de versendet.

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